Besondere Bedürfnisse

Alles, was Sie wissen müssen, falls bei Ihnen besondere Gesundheitsumstände oder irgendwelche sonstigen besonderen Bedingungen vorliegen.

Ich bin schwanger: Kann ich mit GNV reisen?

Ich bin eine Mutter mit einem kleinen Sohn und hätte gern eine Unterbringung in einer Gemeinschaftskabine.

Ich bin sauerstoffpflichtig: Kann ich mit einer Sauerstoffflasche reisen?

Ich habe gesundheitliche Probleme: Kann ich mich vom Krankenwagen an Bord bringen lassen?

Kann ich mit einem nicht auf mich ausgestellten Auto in ein Nicht-Schengen-Land reisen?

Ich bin Berufskraftfahrer/Chauffeur: Kann ich mit meiner Frau und meinem Sohn reisen?

 

Ich bin schwanger: Kann ich reisen?

Alle Schwangeren nach dem 6. Schwangerschaftsmonat und Frauen mit Risikoschwangerschaften (unabhängig vom Schwangerschaftsmonat) müssen ein entsprechendes Arztzeugnis für die Seereise vorweisen und die spezielle, von GNV abgegebene Schadloshaltungserklärung ausfüllen.
In jedem Fall bleibt es dem Ermessen des Kapitäns vorbehalten, ob er die Einschiffung in Fällen, wo von einer Reise abzuraten ist, verbieten will: In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung des Tickets an den Passagier.

Ich bin eine Mutter mit einem kleinen Sohn und hätte gern eine Unterbringung in einer Gemeinschaftskabine.

Kinder anderen Geschlechts in einer Gemeinschaftskabine sind nur bis zum Alter von 5 Jahren zugelassen. Bei älteren Kindern muss eine Kabine für den ausschließlichen Gebrauch gebucht werden.

Ich bin sauerstoffpflichtig: Kann ich mit einer Sauerstoffflasche reisen?

Sauerstoffpflichtige Passagiere dürfen mit einem einzigen tragbaren, mobilen Sauerstoffgerät reisen: Die Sauerstoff-Reserveflaschen dürfen nicht im Auto bleiben, sondern müssen dem Kapitän bei der Einschiffung ausgehändigt werden. Bei der Ankunft am Zielhafen wird er sie wieder zurückgeben. Vor Antritt der Reise sind jedoch das Verzeichnis der Sauerstoffflaschen und -geräte und die entsprechenden technischen Beschreibungen vorzulegen.

Ich habe gesundheitliche Probleme: Kann ich mich vom Krankenwagen an Bord bringen lassen?

Wenn Sie gehbehindert sind, aber sonst keine spezielle Betreuung an Bord brauchen, müssen Sie dies rechtzeitig dem Ticketbüro im Abfahrtshafen melden, damit es bei den verschiedenen Hafendurchfahrt-Kontrollstellen Bescheid gibt, um die Durchfahrt des Krankenwagens zu genehmigen. Wenn Sie dagegen besondere Probleme haben, wodurch auch der Krankenwagen eingeschifft werden muss, müssen Sie eine Kopie Ihrer Krankengeschichte vorlegen, die der entsprechenden Behörde zur Beurteilung vorgelegt wird. Falls diese die Genehmigung für die Reise erteilt, erfolgt die Buchung für den Krankenwagen mit einem Cargoticket für ein voll beladenes Nutzfahrzeug.

Kann ich mit einem nicht auf mich ausgestellten Auto in ein Nicht-Schengen-Land reisen?

Hierzu benötigen Sie eine Vollmacht des Halters in französischer Sprache, die Unterschrift des Halters muss von einem Notar beglaubigt sein.

Ich bin Berufskraftfahrer/Chauffeur: Kann ich mit meiner Frau und meinem Sohn reisen?

Wenn genügend Kabinen für Berufskraftfahrer vorhanden sind, steht es im Ermessen von GNV, Ihnen eine Kabine für den ausschließlichen Gebrauch zu gewähren. Wenn Sie jedoch ganz sicher sein wollen, sollten Sie für die Passagiere eine Unterbringung buchen.

Haben Sie die gewünschte Antwort nicht gefunden? Kontaktieren Sie uns oder rufen Sie das Contact Center unter +39 010 2094591 an..

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